Vermögens­schaden­haftpflicht - Versicherung für Reisebüros


Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reisevermittler (Reisebüro) Versicherungsschutz für den Fall, dass er von Dritten für Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Der Versicherungsschutz gegen Vermögensschäden erstreckt sich auf folgende Tätigkeiten
  • Schriftliche Erteilung von angeforderten Reiseauskünften und schriftliche Beratung
  • Ausstellen und Verkauf von Fahrtausweisen z.B. der Bahn, für Flug- oder Schiffsreisen im In- und Ausland
  • Beschaffung von ausländische Zahlungsmitteln
  • Mündliche und schriftliche Auskünfte über Einreisebestimmungen, wie Pass-, Visa-, Impf- und Devisenvorschriften
  • Beschaffung der erforderlichen Reisepapiere, wie z.B. Aus-, Einreise- und andere Dokumente
  • Mitversicherung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Preisberechnung und falscher Tarifanwendung !!
  • Die Nichtverwendung hinterlegter Kreditkarten ist prämienfrei mitversichert !!
Inkludiert ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung für Ihr Reisebüro
Prämienfrei mitversichert:
  • Abhandenkommen von Betriebsschlüssel
  • Mietsachschäden
  • Schäden aus Nutzung von Internet-Technologie
Jahresprämie ab 390 € (zzgl. V.- Steuer) unabhängig vom Jahresumsatz.