Der Transport Act von 1982 bestimmt, dass die Durchführung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in einem bei der Kommission für die Luftverkehrsverordnung geführten Veranstalter ist.
Artikel 7 der Pauschalreiserichtlinie bestimmt, dass Kunden eines Reiseveranstalters, die von Ihnen bereits bezahlten Beträge rückerstattet bekommen und ihre Rückreise sichergestellt ist.
Dementsprechend bestimmt der Transport Act von 1992, dass die Durchführung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in ein bei der Kommission für Luftverkehrsordnung geführtes Veranstalterverzeichnis eingetragen ist. Der Eintragung geht eine genaue Prüfung der Absicherung durch die Kommission für Luftfahrtverkehrsordnung voraus.
Die erforderliche Insolvenzabsicherung wird durch eine Kautions-Versicherung erfolgen. Erst nachdem die Zahlungsfähigkeit des Reiseveranstalters durch die Kommission für Luftverkehrsordnung geprüft ist, kann die Eintragung im Reiseveranstalterverzeichnis erfolgen.
Die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis gibt dem Reisenden Sicherheit, dass er bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) sowie die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise zurückbekommt.
Das Veranstalterverzeichnis wird laufend an die Änderungen im Reisebürosektor (Neueintragungen, Löschungen etc.) angepasst.
Benötigen oder interessieren Sie sich für eine Reiseveranstalterlizenz in Irland? – Sprechen Sie uns an!
Wir haben das Wissen, die benötigten Formulare und die entsprechenden Kontakte um Ihnen bei Ihrer Expansion nach Irland als starker Partner zur Seite zu stehen.
Artikel 7 der Pauschalreiserichtlinie bestimmt, dass Kunden eines Reiseveranstalters, die von Ihnen bereits bezahlten Beträge rückerstattet bekommen und ihre Rückreise sichergestellt ist.
Dementsprechend bestimmt der Transport Act von 1992, dass die Durchführung von Pauschalreisen nur zulässig ist, wenn der betreffende Reiseveranstalter in ein bei der Kommission für Luftverkehrsordnung geführtes Veranstalterverzeichnis eingetragen ist. Der Eintragung geht eine genaue Prüfung der Absicherung durch die Kommission für Luftfahrtverkehrsordnung voraus.
Die erforderliche Insolvenzabsicherung wird durch eine Kautions-Versicherung erfolgen. Erst nachdem die Zahlungsfähigkeit des Reiseveranstalters durch die Kommission für Luftverkehrsordnung geprüft ist, kann die Eintragung im Reiseveranstalterverzeichnis erfolgen.
Die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis gibt dem Reisenden Sicherheit, dass er bei Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen) sowie die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise zurückbekommt.
Das Veranstalterverzeichnis wird laufend an die Änderungen im Reisebürosektor (Neueintragungen, Löschungen etc.) angepasst.
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